Ambulante Familienhilfe
Die Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) stellen ein maßgeschneidertes Unterstützungsangebot für Kinder, Jugendliche und ihre Familien dar. Für die Familie ist das Angebot kostenfrei.
Mein Fokus liegt auf der Bereitstellung von aufsuchender Familienhilfe, um Familien in ihrem vertrauten Umfeld zu unterstützen und optimale Voraussetzungen für ein harmonisches Zusammenleben zu schaffen. Dazu gehört auch das Clearing, ebenfalls eine aufsuchende Leistung, die sich an Familie, Kinder und Jugendliche, die Unterstützung und Klärung in herausfordernden Lebenssituationen benötigen.
Mein Ansatz in der Hilfe zur Erziehung ist geprägt von Respekt und einer Orientierung an den vorhandenen Ressourcen der Familien. Mein Ziel ist es, diese Stärken und Fähigkeiten weiter zu entwickeln und zu stärken. Durch meine professionelle Begleitung strebe ich danach, eine stabile und förderliche Umgebung zu schaffen, in der Kinder und Jugendliche aufwachsen können, die ihre individuellen Bedürfnisse und Potenziale unterstützt.
Um aufsuchende Familienhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff SGB VIII zu erhalten, können Eltern oder Erziehungsberechtigte in der Regel folgende Schritte unternehmen:
Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt aufnehmen:
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Jugendamt oder einer entsprechenden Beratungsstelle. Dies kann persönlich, telefonisch oder auch schriftlich erfolgen.
Bedarf schildern und um Unterstützung bitten:
Die Eltern sollten ihren Bedarf und ihre Gründe für die Beantragung aufsuchender Familienhilfe klar darlegen. Es ist wichtig zu erklären, welche Herausforderungen oder Schwierigkeiten innerhalb der Familie bestehen und warum sie Unterstützung benötigen.
Beratungsgespräch und Bedarfsanalyse:
Das Jugendamt wird in der Regel ein Beratungsgespräch anbieten, in dem die Situation der Familie genauer besprochen wird. Dabei wird eine Bedarfsanalyse durchgeführt, um den genauen Unterstützungsbedarf zu ermitteln.
Gemeinsame Erarbeitung eines Unterstützungsplans:
Nach der Bedarfsanalyse wird gemeinsam mit den Eltern ein individueller Unterstützungsplan entwickelt. Hierbei werden die Ziele, Maßnahmen und der Umfang der aufsuchenden Familienhilfe festgelegt.
Zusammenarbeit und Umsetzung des Unterstützungsplans:
Nachdem der Unterstützungsplan erstellt wurde, arbeiten die Familienmitglieder eng mit den Fachkräften der aufsuchenden Familienhilfe (mir) zusammen. Regelmäßige Treffen oder Hausbesuche finden statt, um den Plan umzusetzen und die Familie in ihrem gewohnten Umfeld zu unterstützen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Verfahren und Vorgehensweisen je nach örtlichen Gegebenheiten und den spezifischen Regelungen des Jugendamtes variieren können. Daher ist es ratsam, direkt mit dem örtlichen Jugendamt Kontakt aufzunehmen, um genauere Informationen über den Ablauf und die Voraussetzungen für die Beantragung aufsuchender Familienhilfe zu erhalten.
Wenn Sie bereit sind, die Herausforderungen anzugehen und Veränderungen anzustreben, dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gemeinsam können wir Wege finden, um das Familienleben zu verbessern und für mehr Harmonie und Verständnis zu sorgen.